Betreff
Bebauungsplan M 15/1 "Wohngebiet Hermann-Löns-Straße" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
020/2023
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung Bebauungsplans „Wohnquartier Hermann-Löns-Straße“ für den in der Anlage 020/2023-1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser umfasst die Flurstücke 239/11 und 248/14 sowie teilweise das Straßenflurstück 247/w der Gemarkung Mügeln mit einer Gesamtfläche von ca. 1,3 ha.

 

Planungsziel ist die Nachnutzung des innerstädtischen, bisher gewerblich genutzten Grundstücks für Wohnbebauung mit Ein- und Mehrfamilienhäusern und die Sicherung der hierfür notwendigen Quartierserschließung.

 

Der Bebauungsplan wird als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.

 

Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.