Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Aufstellung
Bebauungsplans „Wohnquartier Hermann-Löns-Straße“ für den in der Anlage
020/2023-1 gekennzeichneten Geltungsbereich. Dieser umfasst die Flurstücke
239/11 und 248/14 sowie teilweise das Straßenflurstück 247/w der Gemarkung
Mügeln mit einer Gesamtfläche von ca. 1,3 ha.
Planungsziel ist die Nachnutzung des
innerstädtischen, bisher gewerblich genutzten Grundstücks für Wohnbebauung mit
Ein- und Mehrfamilienhäusern und die Sicherung der hierfür notwendigen
Quartierserschließung.
Der Bebauungsplan wird als
Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.
Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs.
1 BauGB und § 13a Abs. 3 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.