Der Stadtrat der Stadt Heidenau ermächtigt den Bürgermeister, mit der Niedersedlitzer Freiluft-Veranstaltungs-GmbH, vertreten durch Herrn Jens Genschmar, Dorfstraße 12, 01257 Dresden (nachfolgend: Vorhabenträger) für den Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes G 25/1 „Am Lugturm“ einen städtebaulichen Vertrag nach § 11 Baugesetzbuch (BauGB) abzuschließen.
Im Wesentlichen enthält der Städtebauliche Vertrag Vereinbarungen
1. zu Verantwortlichkeiten bei der Planung städtebaulicher Maßnahmen im Plangebiet G 25/1,
2. zu Verantwortlichkeiten für die Erschließung des Plangebietes G 25/1,
3. zu Verantwortlichkeiten aufgrund der Durchführung des geplanten Vorhabens im Plangebiet G 25/1,
4. zur Übernahme der Planungs-, Erschließungs- und Baukosten für das Vorhaben durch den Vorhabeträger und
5. zu weiteren Bestimmungen, wie z.B. Verpflichtungen etwaiger Rechtsnachfolger des Vorhabenträgers, Bauverpflichtung des Vorhabenträger und Ausschluss von Schadensersatzansprüchen