Betreff
§ 2b Umsatzsteuergesetz (UStG) | Abgabe einer Erklärung gegenüber dem Finanzamt zum Widerruf der Verlängerungsoption zum 31.12.2022
Vorlage
157/2022
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister vorbehaltlich einer gesetzlichen Regelung, gegenüber dem zuständigen Finanzamt Pirna eine Erklärung nach § 27 UStG mit nachfolgendem Inhalt abzugeben:

Die Stadt Heidenau erklärt den Widerruf Ihrer Erklärung, dass entsprechend § 27 Abs. 22 a UStG für sämtliche nach dem 1. Januar 2017 und vor dem 1. Januar 2023 ausgeübten Tätigkeitsbereiche und damit verbundenen steuerbaren Leistungen § 2 Abs. 3 UStG in der Fassung vom 31. Dezember 2015 zur Anwendung kommen soll. Der Widerruf gilt mit Wirkung vom 01.01.2023.