Betreff
Energiemanagement nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) in der Fassung ab 01.01.2022
Vorlage
035/2022
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Erweiterung und den
beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements.
Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf
den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, die
Erweiterung des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen
Betrieb sicherzustellen.
Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weitere sich aus der
Kommunalrichtlinie ergebende Fördermöglichkeiten zu prüfen und sofern die
Finanzierung gesichert ist, zu beantragen.
Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Stadtrat
regelmäßig zu unterrichten.