Betreff
Energiemanagement nach der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) in der Fassung ab 01.01.2022
Vorlage
035/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Erweiterung und den beabsichtigten kontinuierlichen Betrieb eines Energiemanagements.

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen, eine auf den Förderzeitraum von drei Jahren befristete Projektstelle zu besetzen, die Erweiterung des Energiemanagements zu organisieren und den kontinuierlichen Betrieb sicherzustellen.

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, weitere sich aus der Kommunalrichtlinie ergebende Fördermöglichkeiten zu prüfen und sofern die Finanzierung gesichert ist, zu beantragen.

Über den Einführungsprozess und die Ergebnisse ist der Stadtrat regelmäßig zu unterrichten.