1.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt,
eine Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag mit der Technische
Dienste Heidenau GmbH (TDH), beschlossen mit der Beschlussvorlage 132/2018 und
ergänzt mit der Beschlussvorlage 063/2019, abzuschließen.
2.
Der Bürgermeister wird beauftragt eine
Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag mit folgenden Eckpunkten
abzuschließen:
a)
Das
Fernwärmeversorgungsunternehmen TDH liefert ganzjährig Heizwasser aus seinem
Fernwärmenetz für Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung für die städtischen
Objekte.
Folgende städtischen Objekte sind
Bestandteil der Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag und
werden beliefert:
-
MeGAH,
Siegfried-Rädel-Str. 5 (Lieferdatum: 01.07.2021)
-
Kindertagesstätte,
Weststraße 8 (Lieferdatum: 01.09.2021)
-
Kindertageseinrichtung
Regenbogen, Fröbelstraße 2 (Lieferdatum: 01.09.2022)
b)
Die TDH
und die Stadt Heidenau vereinbaren, dass eine Ergänzungsvereinbarung zum
Fernwärmeversorgungsvertrag für die städtischen Objekte gemäß Ziffer 2a des
Beschlusstextes mit vorgenannten Lieferdaten abgeschlossen werden.
c)
Die
Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag wird für die Dauer des
bestehenden Fernwärmeversorgungsvertrages geschlossen. Alle weiteren vertraglichen
Regelungen behalten ihre Gültigkeit.
d)
Das für
die Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus dem aktuellen
Basispreisblatt Fernwärme gemäß Anlage 018/2022-1. Das Basispreisblatt wird
halbjährlich angepasst.
e)
Für das
städtische Objekt gemäß Ziffer 2a des Beschlusstextes, Kindertagesstätte
Regenbogen, wird ein abweichender Rechnungsadressat vereinbart. Die Rechnung
ergeht an die Johanniter-Unfall-Hilfe e.V., Regionalverband Dresden.