Betreff
Umbau Erweiterung Fristo und Anbau eines Fachmarktes - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
013/2022
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem
Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der
Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den
„Umbau, Erweiterung des vorhandenen Getränkemarktes und Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen“
Gabelsberger Straße 8, 01809
Heidenau;
Gemarkung Heidenau, Flurstück
228/5
zu erteilen.