Betreff
Umbau Erweiterung Fristo und Anbau eines Fachmarktes - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
013/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den

 

„Umbau, Erweiterung des vorhandenen Getränkemarktes und Anbau eines Fachmarktes mit Anpassung der Außenanlagen“

Gabelsberger Straße 8, 01809 Heidenau;

Gemarkung Heidenau, Flurstück 228/5

 

zu erteilen.