• Beschlussfassung über den Jahresabschluss zum 31.12.2019 gem. § 88 SächsGemO
Der Jahresabschluss zum 31.12.2019
der Stadt Heidenau wird durch den Stadtrat der Stadt Heidenau
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mit einer Verrechnung
mit dem Basiskapital gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO i. H. v. 598.430,12
EUR,
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mit einer Übertragung
gem. § 72 Abs. 3 SächsGemO i. V. m. § 24 Abs. 3 SächsKomHVO in die Rücklage aus Überschüssen des
Sonderergebnisses i. H. v. 171.374,09 EUR,
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einem Fehlbetrag im
ordentlichen Ergebnis in Höhe von -148.823,46 EUR (einschl. 598.430,12 EUR aus
Verrechnungen gem. § 72 Abs. 3 Satz 3 SächsGemO),
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einem Fehlbetrag im
Sonderergebnis in Höhe von -139.308,38 EUR und
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mit einer Bilanzsumme
in Höhe von 187.649.474,27 EUR,
festgestellt.
Der Fehlbetrag des ordentlichen Ergebnisses wird der 'Rücklage
aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses' entnommen.
Der Fehlbetrag des
Sonderergebnisses wird der 'Rücklage aus Überschüssen des Sonderergebnisses'
entnommen.
In das Haushaltsjahr 2020 werden
folgende Haushaltsermächtigungen übertragen:
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Ergebnishaushalt: 3.719.698,53 EUR u.
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Investitionshaushalt: 7.650.618,37 EUR.