Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
005/2022
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Einfamilienhauses;

Lugturmstr. 47a, 01809 Heidenau; 

Flurstück 387/7; Gemarkung Gommern;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie                           § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.