Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
005/2022
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss der Stadt
Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
zum
Neubau eines Einfamilienhauses;
Lugturmstr. 47a, 01809
Heidenau;
Flurstück 387/7; Gemarkung
Gommern;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.