1.         Der Stadtrat beschließt die Erweiterung des Geltungsbereichs aus dem Aufstellungsbeschluss vom 22.03.2018 (Vorlagennummer 025/2018) gemäß Anlage 180/2021-1.

 

2.         Der Stadtrat bestätigt den Entwurf des Bebauungsplans GS 04/1 „Schäferweg" Entwurf i. d. F. v. 29.10.2021, gemäß den Anlagen 180/2021/2 bis 180/2021/6.

 

3.         Der Stadtrat billigt die Begründung zum Entwurf des Bebauungsplans GS 04/1 „Schäferweg" Entwurf i. d. F. v. 29.10.2021, gemäß Anlagen 180/2021/2 bis 180/2021/6.

 

4.         Der Stadtrat beschließt die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB), der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden sowie der Träger sonst. Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplans GS 04/1 „Schäferweg" einschließlich dessen Begründung i. d. F. v. 29.10.2021.