Betreff
Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ - Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf – Abwägungsbeschluss
Vorlage
171/2021
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat stellt fest, dass für
die Stellungnahmen gemäß Anlage 2 (Anlage 171/2021-2) für Behörden, sonstige
Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum
Vorentwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ in der Fassung vom 30.04.2021
keine Abwägung nach §1 Abs. 7 Baugesetzbuch erforderlich ist.