Betreff
Bebauungsplan M 13/1 „MAFA-Park“ - Abwägung der Stellungnahmen zum Vorentwurf – Abwägungsbeschluss
Vorlage
171/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat stellt fest, dass für die Stellungnahmen gemäß Anlage 2 (Anlage 171/2021-2) für Behörden, sonstige Träger öffentlicher Belange, Nachbargemeinden und der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplans M 13/1 „MAFA-Park“ in der Fassung vom 30.04.2021 keine Abwägung nach §1 Abs. 7 Baugesetzbuch erforderlich ist.