Betreff
Bedarfsplanung Kindertageseinrichtungen / Kindertagespflege
Vorlage
160/2021
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt die als Anlage 160/2021-1 beigefügte Bedarfsplanung für die Kindertageseinrichtungen im Gebiet der Stadt Heidenau für den Zeitraum 01.01.2022 bis 31.07.2023.

 

Die kommunale Bedarfsplanung ist die Grundlage zur Stellungnahme gegenüber dem Jugendamt des Landkreises gemäß § 8 Sächsisches Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen (Gesetz über Kindertageseinrichtungen – SächsKitaG) sowie zur Personal- und Haushaltsplanung der Stadt Heidenau und der in Heidenau ansässigen freien Träger von Kindertageseinrichtungen.