Betreff
Antrag der Fraktion HBI - Grüne - Senkung des Quorums für die Bürgerbeteiligung in der Hauptsatzung
Vorlage
133/2021/1
Aktenzeichen
I/32.00
Art
Beschlussvorlage

1.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Heidenau nach § 25 Abs. 1 SächsGemO, wonach das Bürgerbegehren von einem Quorum von 5 Prozent der Bürger unterzeichnet sein muss.

2.

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Stadt Heidenau nach § 22 Abs. 2 SächsGemO, wonach der Antrag zur Anberaumung einer Einwohnerversammlung von einem Quorum von 5 Prozent der Einwohner, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, unterzeichnet sein muss.