Betreff
Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge Bereich Oberschulen
Vorlage
120/2021/1
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau erklärt das Einvernehmen nach § 23a Abs. 4 Sächsisches Schulgesetz (SächsSchulG) zum zweiten Entwurf der Fortschreibung des Teilschulnetzplanes des Landkreises Sächsische Schweiz - Osterzgebirge vom 03.05.2021 (Vorlage 118/2021/1 / Anlage 118/2021/1-1) für eine dreizügige Oberschule in Heidenau mit folgenden Hinweisen:

 

  1. Im Bebauungsplanvorentwurf vom 30.04.2021 M 13/1 „MAFA-Park“ ist eine Gemeinbedarfsfläche, Zweckbestimmung Schule, vorgesehen. Die Stadt Heidenau avisiert, dass diese Schule in freier Trägerschaft betrieben werden soll.

 

  1. Auf Grund der Hinweise der größten Wohnungsbaugesellschaften von Heidenau wird davon ausgegangen, dass in den neu entstehenden Wohngebieten mehr Senioren zuziehen, als in der modifizierten Variante vom Landkreis angenommen wird.

 

  1. Es wird davon ausgegangen, dass die fehlenden Oberschulplätze durch Schaffung von neuen Kapazitäten in der Oberschule Dohna im Planungsraum Heidenau - Dohna - Müglitztal vorhanden sind. Eine Aufnahme am Schulstandort Pirna ist zwar aufgrund des Planungsrechts (Pirna = Mittelzentrum und zur Aufnahme verpflichtet) sachlich richtig, jedoch zeigt die Praxis, dass sich Heidenauer Oberschüler eher in Richtung Dohna orientieren.