Betreff
Satzungsbeschluss über die Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“ sowie des Bebauungsplanes 1.1 „Technologiepark Feistenberg“
Vorlage
IPO-008/2021
Art
ZVIPO-Beschlussvorlage

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan Nr. 1 „Industriepark Oberelbe“ und den Bebauungsplan Nr. 1.1. „Technologiepark Feistenberg“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage 1 als Satzung zu erlassen.