Widerruf der Bestellung des Interimsgeschäftsführers für die WVH-Unternehmen
Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.1 Widerruf der Bestellung des Interimsgeschäftsführers der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH beruft Herrn Reinhard Guhr mit Wirkung zum 30.06.2021 als Geschäftsführer der Gesellschaft ab.
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- weiter im Beschlusstext -
1.2 Widerruf der Bestellung des Interimsgeschäftsführers der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH (DLG)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH, die – soweit geboten -unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH beruft Herrn Reinhard Guhr mit Wirkung zum 30.06.2021 als Geschäftsführer der Gesellschaft ab.
1.3 Widerruf der Bestellung des Interimsgeschäftsführers der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger GmbH (HPB)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, unverzüglich in der Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger GmbH, die – soweit geboten - unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträger GmbH beruft Herrn Reinhard Guhr mit Wirkung zum 30.06.2021 als Geschäftsführer der Gesellschaft ab.