Betreff
Bebauungsplan G 24/1 „Güterbahnhofstraße“ - Verlängerung der Veränderungssperre
Vorlage
075/2021
Art
Beschlussvorlage

1.    Der Stadtrat beschließt, gemäß § 17 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) die Verlängerung der Veränderungssperre über das Plangebiet mit den Flurstücken

 

Flurstück Nr. 200, 201/2, 201/3, 201/4, 203, 204, 204/1, 204/2, 204/b, 205, 206, 207, 208/1, 208/2, 209/1, 209/2, 210/1, 210/2, 211, 212/1, 212/9 (Teilfläche), 212/10 (Teilfläche), 212/11, 213/1, 214/1, 442/4 (Teilfläche), 547/2 (Teilfläche) und 548/1 (Teilfläche)

 

des Bebauungsplans G 24/1 „Güterbahnhofstraße“ der Stadt Heidenau, gemäß Anlage 075/2021-1 um ein weiteres Jahr.

 

2.    Der Stadtrat beschließt, gemäß § 14 Abs. 1, § 16 Abs. 1 und § 17 Abs. 2 BauGB die Satzung über die Verlängerung der Veränderungssperre für den unter Ziffer eins benannten Geltungsbereich des Bebauungsplanes G 24/1 „Güterbahnhofstraße“ gem. Anlage 075/2021-1.