• Kreditaufnahme 2019
1. Die Verbandsversammlung ermächtigt den Verbandsvorsitzenden zur Aufnahme eines Kredites aus der Kreditermächtigung des Haushaltsjahres 2019 bis zu einer Höhe von 469.710 EUR zur Finanzierung der investiven Auszahlungen 2020 und 2021 aus den übertragenen Haushaltsermächtigungen des Haushaltsjahres 2019.
2. Der Verbandsvorsitzende wird ermächtigt, über die Kreditaufnahme zu folgenden Konditionen zu entscheiden:
Laufzeit: |
bis 6 Jahre |
Zinssatz: |
entsprechend dem günstigsten Tagesangebot der Banken |
Zinsbindung: |
variabel
bzw. fest, entsprechend der zu fertigenden Zinsmeinung |
Zinszahlungen: |
entsprechend dem günstigsten Tagesangebot der Banken,
monatlich bzw. vierteljährlich |
Tilgungszahlung: |
zum Ende der Laufzeit
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3. Der Verbandsvorsitzende berichtet in der nächsten auf die Kreditaufnahme folgenden Verbandsversammlung über die Höhe des Kredites und die Kreditbedingungen.