Bestellung eines Geschäftsführers für die WVH-Unternehmen
Der Stadtrat beauftragt den
Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH folgende
Beschlüsse zu fassen:
1.1 Bestellung Geschäftsführer der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH (WVH)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH bestellt Herrn _________ mit Wirkung zum 01.07.2021 als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.
1.2 Bestellung Geschäftsführer der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH (DLG)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, in der Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH, die - soweit geboten - unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.2.1 Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH bestellt Herrn ______ mit Wirkung zum 01.07.2021 als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.
1.2.2 Die Gesellschafterversammlung der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH bevollmächtigt unwiderruflich den Aufsichtsrat der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH einen Anstellungsvertrag zwischen der WVH Dienstleistungsgesellschaft Heidenau mbH und Herrn ________ für die Dauer von maximal 5 Jahren für seine Tätigkeit als Geschäftsführer zu schließen.
Die Konditionen des Anstellungsvertrages sind vorab im Personalausschuss des Aufsichtsrates abzustimmen.
1.3 Bestellung
Geschäftsführer der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft
mbH (HPB)
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH weist die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH an, in der Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH, die - soweit geboten - unter Verzicht auf die Einhaltung sämtlicher Ladungsformalien (Vollversammlung) durchzuführen ist, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der Heidenauer Privatisierungs- und Bauträgergesellschaft mbH bestellt Herrn ________ mit Wirkung zum 01.07.2021 als einzelvertretungsberechtigten und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreiten Geschäftsführer der Gesellschaft.