Betreff
Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ – Satzungsbeschluss
Vorlage
089/2020
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ i.d.F.v. 17.08.2020 gemäß Anlage 089/2020-1, mit den vorgenommenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen unter den Punkten I.2.2, I.5.1, I.6.2 (Artenschutzmaßnahmen), I.6.3.2 und allen weiteren vorgenommenen redaktionellen Änderungen zu der Entwurfsfassung vom 14.05.2020, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

2.    Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ beigefügte Begründung i.d.F.v. 17.08.2020 gemäß Anlage 089/2020-3, ebenso den Umweltbericht i.d.F.v. 17.08.2020 gemäß Anlage 089/2020-4, mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen zu der Entwurfsfassung vom 14.05.2020, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

3.    Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan G 23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ i.d.F.v. 17.08.2020, mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen zu der Entwurfsfassung vom 14.05.2020, gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.