1.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan G
23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ i.d.F.v. 17.08.2020 gemäß Anlage 089/2020-1, mit den
vorgenommenen Ergänzungen der textlichen Festsetzungen unter den Punkten I.2.2,
I.5.1, I.6.2 (Artenschutzmaßnahmen), I.6.3.2 und allen weiteren vorgenommenen
redaktionellen Änderungen zu der Entwurfsfassung vom 14.05.2020, gemäß § 10
Abs. 1 BauGB als Satzung.
2.
Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan G
23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ beigefügte Begründung i.d.F.v. 17.08.2020 gemäß
Anlage 089/2020-3, ebenso den Umweltbericht i.d.F.v. 17.08.2020 gemäß Anlage
089/2020-4, mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen zu der
Entwurfsfassung vom 14.05.2020, gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
3.
Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan G
23/1 „Wohngebiet Sporbitzer Straße“ i.d.F.v. 17.08.2020, mit allen vorgenommenen
redaktionellen Änderungen zu der Entwurfsfassung vom 14.05.2020, gemäß § 10
Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.