1.
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt den
Bebauungsplan G 22/1 „Rudolf-Breitscheid-Straße“ in der Fassung vom 19.03.2019
gemäß Anlage 086/2020-1, mit den vorgenommenen Ergänzungen der textlichen
Festsetzungen Punkt 10.3 (Grundrissorientierung), Punkt 13.1 (Schädliche
Bodenveränderungen) und den Hinweisen Punkt 1, 2 und 5 bis 8 sowie allen sonstigen
redaktionellen Änderungen vom 20.01.2020 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
2.
Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan G 22/1
„Rudolf-Breitscheid-Straße“ beigefügte Begründung entsprechend Anlage
086/2020-2, ebenso den Umweltbericht entsprechend Anlage 086/2020-3 in der
Fassung vom 19.03.2019 mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen vom
20.01.2020 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.
3.
Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan G 22/1
„Rudolf-Breitscheid-Straße“ in der Fassung vom 19.03.2019 mit allen
vorgenommenen redaktionellen Änderungen vom 20.01.2020 gemäß § 10 Abs. 2 BauGB
die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.