Betreff
Umbau und des vorhandenen Fristo-Getränkemarktes - Teilantrag 1 - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
059/2020
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat
beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das
Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1
SächsBO für den
„Bauantrag Lidl- Umbau und Erweiterung Fristo-Getränkemarkt“ - Teilantrag 1
Gabelsberger
Straße 8, 01809 Heidenau;
Gemarkung
Heidenau, Flurstück 228/5
unter der Auflage nach § 36 Abs. 2 Nr. 4
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass das beantragte Warensortiment
„Getränke“ nicht durch andere Zentren- oder Nahversorgungsstandortrelevante
Sortimente ersetzt wird,
zu erteilen.