Betreff
Umbau und des vorhandenen Fristo-Getränkemarktes - Teilantrag 1 - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
059/2020
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO für den

 

Bauantrag Lidl- Umbau und Erweiterung Fristo-Getränkemarkt“ - Teilantrag 1

Gabelsberger Straße 8, 01809 Heidenau;

Gemarkung Heidenau, Flurstück 228/5

 

unter der Auflage nach § 36 Abs. 2 Nr. 4 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG), dass das beantragte Warensortiment „Getränke“ nicht durch andere Zentren- oder Nahversorgungsstandortrelevante Sortimente ersetzt wird,

 

zu erteilen.