Betreff
Wahl des Ersten Beigeordneten (m/w/d) der Stadt Heidenau
Vorlage
159/2019
Art
vertraul. Beschlussvorl. 40.

 

Der Stadtrat der Stadt Heidenau wählt

 

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zum Ersten Beigeordneten der Stadt Heidenau.

 

Der Gewählte ist mit Wirkung vom 01. April 2020 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von sieben Jahren zum Ersten Beigeordneten zu ernennen.