Zustimmung der Gesellschafterversammlung zu einer Kreditnahme der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Der Stadtrat beauftragt den Bürgermeister in der
Gesellschafterversammlung der
WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung stimmt gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des Gesellschaftsvertrages der Aufnahme von Krediten
durch die Gesellschaft entsprechend der in der Anlage 046/2019/1-1 beigefügten
Konditionen zur Finanzierung von Investitionsmaßnahmen des Wirtschaftsplanes
2019 in Höhe von bis zu 2.450.000 EUR zu.
Weiterhin wird gemäß § 12 Abs. 1 lit. c des
Gesellschaftsvertrages der Eintragung von Grundschulden in Grundstücke der WVH
Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zur Besicherung
der Darlehen in Höhe von 2.450.000 EUR
zugestimmt.
Die Geschäftsführung wird ermächtigt, die Besicherung der Kredite nach pflichtgemäßen Ermessen in Grundstücke der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH zu veranlassen.