1.
Der Stadtrat hebt die in der Sitzung am 28.02.2019
beschlossene Beschlussvorlage (Nr. 021/2019) auf.
2.
Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan G 09/1
„Gewerbegebiet Hauptstraße“ in der Fassung vom November 2018 gemäß Anlage 109/2019-1,
mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen nach Auslage des
Bebauungsplanentwurfs, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
3.
Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan G 09/1
„Gewerbegebiet Hauptstraße“ beigefügte Begründung entsprechend Anlage 109/2019-2
genauso den Umweltbericht entsprechend Anlage 109/2019-3 gemäß § 9 Abs. 8
BauGB.
4.
Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan G
09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch
die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.