1.    Der Stadtrat hebt die in der Sitzung am 28.02.2019 beschlossene Beschlussvorlage (Nr. 021/2019) auf.

 

2.    Der Stadtrat beschließt den Bebauungsplan G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ in der Fassung vom November 2018 gemäß Anlage 109/2019-1, mit allen vorgenommenen redaktionellen Änderungen nach Auslage des Bebauungsplanentwurfs, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.

 

3.    Der Stadtrat billigt die dem Bebauungsplan G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ beigefügte Begründung entsprechend Anlage 109/2019-2 genauso den Umweltbericht entsprechend Anlage 109/2019-3 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB.

 

4.    Der Stadtrat beschließt, für den Bebauungsplan G 09/1 „Gewerbegebiet Hauptstraße“ gemäß § 10 Abs. 2 BauGB die Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehörde zu beantragen.