Betreff
Ausnahme von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan G 24/1 "Güterbahnhofstraße" - Aufstellung von zwei Containern - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
108/2019
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, das gemeindliche
Einvernehmen nach § 14 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) für den Antrag auf Ausnahme
von der Veränderungssperre zum Bebauungsplan „G 24/1 Güterbahnhofstraße“ in
Bezug auf die „Aufstellung von zwei Containern zur Materiallagerung im
Anschluss an das bestehende Werkstattgebäude“
Güterbahnhofstraße
58, 01809 Heidenau;
Flurstücke:
204/; 204/b und 205
Gemarkung
Gommern;
zu erteilen.