Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag vom 09.05.2019 nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur
Errichtung von vier Mehrfamilienwohnhäusern und einem Wohn- und Geschäftshaus mit unterlagerter Tiefgarage sowie der Nutzungsänderung des Gebäudes von-Stephan-Straße 2, Bahnhofstraße/von-Stephan-Straße, 01809 Heidenau;
Flurstücke 301/38, 301/39, 301/40, 301/42, 302/1 und 530; Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 SächsBO unter dem Vorbehalt
1. Haus 3: Eindrehen der Balkone von der Bahnhofstraße in die Marktseitige Fassade
2. Haus 5: Verzicht auf den in der Ebene des 5. Geschosses liegenden baulichen Aufsatz „Konferenzraum“
3. Die Stellplätze im Bereich der „Alten Post“ (v.-Stephan-Str. 2) sind zur Sicherheit der Fußgänger vor dem Gebäude so zu erschließen, dass die Erreichbarkeit der Parkflächen ausschließlich über eine Zufahrt ermöglicht wird
zu erteilen.