Betreff
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
067/2019
Art
Beschlussvorlage
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische
Bauordnung (SächsBO) zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern
Schillerstr. 23,
Martin-Luther-Str., 01809 Heidenau;
Flurstücke 411, 413/2, 415
Gemarkung Heidenau;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.