Betreff
Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
067/2019
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum Neubau von zwei Mehrfamilienhäusern

 

Schillerstr. 23, Martin-Luther-Str., 01809 Heidenau;

Flurstücke 411, 413/2, 415 Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.