Betreff
Stadt Heidenau – Fernwärmeversorgungsvertrag
Vorlage
063/2019
Art
Beschlussvorlage
  1. Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, eine Ergänzungsvereinbarung zum            Fernwärmeversorgungsvertrag mit der Technische Dienste Heidenau GmbH (TDH) abzuschließen.

 

  1. Der Bürgermeister wird beauftragt, eine Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag mit folgenden Eckpunkten abzuschließen:

a.    Das Fernwärmeversorgungsunternehmen TDH liefert ganzjährig Heizwasser aus seinem Fernwärmenetz für Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung für die städtischen Objekte.

Folgende städtische Objekte sind Bestandteil der Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrages und werden beliefert:

- Kita „Wurzelzwerge“, Alt- und Neubau
- Jugendhaus „Faktotum“

        (neu mit Fertigstellung FW-Versorgung: voraussichtlich 01.07.2019)
      - Sportforum Stadion
      - Sportforum Mietobjekte (neu ab 01.01.2019: Tagespflegeperson)
      - Sportforum Kegelhalle
      - Sportforum Radsportzentrum

b.    Die TDH und die Stadt Heidenau vereinbaren, dass eine Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag für die städtischen Objekte gemäß Ziffer 2a des Beschlusstextes mit Wirkung ab 01.01.2019 abgeschlossen wird.
Für das Jugendhaus „Faktotum“ beginnt der Vertrag nach Fertigstellung der Fernwärmeversorgungsanbindung, voraussichtlich ab 01.07.2019.
 

c.    Die Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag wird für die Dauer des bestehenden Fernwärmeversorgungsvertrags geschlossen. Alle weiteren vertraglichen Regelungen behalten Ihre Gültigkeit. 

 

d.    Das für die Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus dem aktuellen Basispreisblatt Fernwärme gemäß Anlage 063/2019-1. Das Basispreisblatt wird halbjährlich angepasst.

 

e.    Für die städtischen Objekte gemäß Ziffer 2a des Beschlusstextes wird ein abweichender Rechnungsadressat vereinbart.