- Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, eine Ergänzungsvereinbarung
zum Fernwärmeversorgungsvertrag
mit der Technische Dienste Heidenau GmbH (TDH) abzuschließen.
- Der
Bürgermeister wird beauftragt, eine Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag mit folgenden
Eckpunkten abzuschließen:
a.
Das
Fernwärmeversorgungsunternehmen TDH liefert ganzjährig Heizwasser aus seinem
Fernwärmenetz für Gebäudeheizung und Brauchwassererwärmung für die städtischen
Objekte.
Folgende städtische Objekte sind Bestandteil der Ergänzungsvereinbarung zum
Fernwärmeversorgungsvertrages und werden beliefert:
- Kita „Wurzelzwerge“, Alt- und Neubau
- Jugendhaus „Faktotum“
(neu mit Fertigstellung FW-Versorgung: voraussichtlich
01.07.2019)
- Sportforum Stadion
- Sportforum Mietobjekte (neu ab 01.01.2019: Tagespflegeperson)
- Sportforum Kegelhalle
- Sportforum Radsportzentrum
b.
Die TDH
und die Stadt Heidenau vereinbaren, dass eine Ergänzungsvereinbarung zum
Fernwärmeversorgungsvertrag für die städtischen Objekte gemäß Ziffer 2a des
Beschlusstextes mit Wirkung ab 01.01.2019 abgeschlossen wird.
Für das Jugendhaus „Faktotum“ beginnt der Vertrag nach Fertigstellung der
Fernwärmeversorgungsanbindung, voraussichtlich ab 01.07.2019.
c.
Die
Ergänzungsvereinbarung zum Fernwärmeversorgungsvertrag wird für die Dauer des
bestehenden Fernwärmeversorgungsvertrags geschlossen. Alle weiteren
vertraglichen Regelungen behalten Ihre Gültigkeit.
d.
Das für
die Wärmeversorgung zu zahlende Entgelt ergibt sich aus dem aktuellen
Basispreisblatt Fernwärme gemäß Anlage 063/2019-1. Das Basispreisblatt wird
halbjährlich angepasst.
e.
Für die
städtischen Objekte gemäß Ziffer 2a des Beschlusstextes wird ein abweichender
Rechnungsadressat vereinbart.