Betreff
Widmung "Am Mühlgraben"
Vorlage
038/2019
Art
Beschlussvorlage

Das Flurstück 21/25 und Teilflächen der Flurstücke 21/26 und 21/18 der Gemarkung Mügeln werden gemäß § 6 SächsStrG als Ortsstraße dem öffentlichen Fahr- und Fußgängerverkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.