Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Allgemeine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Allgemeine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
Vorlage
153/2018
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat
beauftragt den Bürgermeister, in der Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau-
und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH
folgenden Beschluss zu fassen:
Die Gesellschafterversammlung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungs-gesellschaft Heidenau mbH bestätigt die in der Anlage 153/2018-1 beigefügte Allgemeine Geschäftsanweisung für die Geschäftsführung der WVH Wohnungsbau- und Wohnungsverwaltungsgesellschaft Heidenau mbH. Die Geschäftsanweisung ist nach dem Beschluss der Gesellschafterversammlung durch den Aufsichtsrat der Gesellschaft zu erlassen.