Betreff
Neubau eines Verwaltungsgebäudes - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
130/2018
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau eines Verwaltungsgebäudes
Pirnaer Str. 92, 01809 Heidenau
Flurstück 59/7
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.