Betreff
Neubau eines Verwaltungsgebäudes - Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
130/2018
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Neubau eines Verwaltungsgebäudes

Pirnaer Str. 92, 01809 Heidenau

Flurstück 59/7 

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.