Betreff
Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung) nach § 25 BauGB
Vorlage
IPO-014/2018
Art
ZVIPO-Beschlussvorlage

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt, auf Grundlage des § 25 BauGB in Verbindung mit § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit in Verbindung mit § 4 Abs. 2 der Verbandssatzung für das Verbandsgebiet“, eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht (Vorkaufssatzung “IndustriePark Oberelbe“) gemäß Anlage IPO-014/2018-1 zu erlassen.