Betreff
Veränderungssperre für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.1 "IndustriePark Oberelbe“ - Satzungsbeschluss
Vorlage
IPO-006/2018
Art
ZVIPO-Beschlussvorlage
Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark
Oberelbe“ beschließt, auf Grund der §§ 14 und 16 des Baugesetzbuches und des §
46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit für den Bebauungsplan
Nr.1 „Industriepark Oberelbe“, eine Veränderungssperre gemäß Anlage IPO-006/2018-1
als Satzung zu erlassen.