Betreff
Bebauungsplan Nr.1 des Zweckverbands IndustriePark Oberelbe - "IndustriePark Oberelbe“ - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
IPO-005/2018
Art
ZVIPO-Beschlussvorlage

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ beschließt auf Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und des § 46 des Sächsischen Gesetzes über kommunale Zusammenarbeit (SächsKomZG) die Aufstellung des Bebauungsplans Nr.1 „IndustriePark Oberelbe“ nach §8 BauGB.

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist im Bereichsgrenzenplan in der Fassung vom 18.04.2018  (Anlage IPO-005/2018-1) dargestellt.

 

Der Geltungsbereich umfasst die in der Anlage IPO-005/2018-2 tabellarisch aufgeführten Grundstücke mit einer Gesamtfläche von ca. 260 ha und umfasst das gesamte Verbandsgebiet des Zweckverbandes IndustriePark Oberelbe.

 

Die Anlagen IPO-005/2018-1 und IPO-005/2018-2 sind Bestandteil dieser Beschlussvorlage.

 

Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

-       im Norden durch den Schilfteichweg von Dohna nach Großsedlitz, in der Folge durch den südlichen Ortsrand der Ortslage Großsedlitz und die Flurstücksgrenzen innerhalb der sich an den Neubauernweg bzw. die K 8772 anschließenden Ackerschläge

-       im Osten durch die Gartensparte „Am Feistenberg“, das Motorsportgelände an der alten Deponie Feistenberg und die Flächen des künftigen Knotenpunktes vom Autobahnzubringer zur Ortsumgehung Pirna

-       im Süden durch den Kirchweg von Dohna nach Krebs und einen Feldweg, der Krebs mit dem Oberlindigt und dem Lindigtgut in Pirna verbindet

im Westen durch die Reppchenstraße in Dohna.