Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Gründung des Zweckverbandes "IndustriePark Oberelbe"
Gründung des Zweckverbandes "IndustriePark Oberelbe"
Vorlage
005/2018
Art
Beschlussvorlage
1.
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Gründung des Zweckverbandes „IndustriePark
Oberelbe“ und die Mitgliedschaft der Stadt Heidenau in diesem Zweckverband.
2.
Der
Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Verbandssatzung des Zweckverbandes
„IndustriePark Oberelbe“ – abweichend von der Beschlussfassung am 30.11.2017 (Beschlussvorlage
129/2017) – in der Fassung vom 17.01.2018 (Anlagen 005/2018-1 bis 3) zu
vereinbaren.
3. Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionellen Änderungen der vom Stadtrat beschlossenen Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zuzustimmen, wenn diese für die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich sind.