1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Gründung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ und die Mitgliedschaft der Stadt Heidenau in diesem Zweckverband.

2.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Verbandssatzung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ – abweichend von der Beschlussfassung am 30.11.2017 (Beschlussvorlage 129/2017) – in der Fassung vom 17.01.2018 (Anlagen 005/2018-1 bis 3) zu vereinbaren.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, redaktionellen Änderungen der vom Stadtrat beschlossenen Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zuzustimmen, wenn diese für die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich sind.