Gründung des Zweckverbandes "IndustriePark Oberelbe"
1.
Der Stadtrat der
Stadt Heidenau beschließt die Gründung des Zweckverbandes „IndustriePark
Oberelbe“ und die Mitgliedschaft der Stadt Heidenau in diesem Zweckverband.
2.
Der Stadtrat der
Stadt Heidenau beschließt, die Verbandssatzung des Zweckverbandes
„IndustriePark Oberelbe“ in der Fassung vom 26.10.2017 (Anlagen 129/2017-1 bis
3) zu vereinbaren.
3.
Der Bürgermeister
wird ermächtigt, geringfügigen Änderungen der vom Stadtrat beschlossenen
Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zuzustimmen, wenn diese für die
Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich sind. Geringfügigen
Änderungen kann auch dann zugestimmt werden, wenn diese durch die
Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen werden.
4. Der Bürgermeister wird
ermächtigt, einer Änderung der in den Anlagen zu § 3 der vom Stadtrat
beschlossenen Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes dargestellten
Verbandsgebietes zuzustimmen, wenn die Änderung 5 % der Gesamtfläche nicht
überschreitet.
5. Nach Genehmigung der Verbandssatzung des Zweckverbandes wird den Stadträten die endgültige Fassung einschließlich der Anlagen zur Verfügung gestellt.