Betreff
Beteiligungen der Stadt Heidenau
Gründung des Zweckverbandes "IndustriePark Oberelbe"
Vorlage
129/2017
Art
Beschlussvorlage

 

1.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt die Gründung des Zweckverbandes „IndustriePark Oberelbe“ und die Mitgliedschaft der Stadt Heidenau in diesem Zweckverband.

 

2.    Der Stadtrat der Stadt Heidenau beschließt, die Verbandssatzung des Zweck­verbandes „IndustriePark Oberelbe“ in der Fassung vom 26.10.2017 (Anlagen 129/2017-1 bis 3) zu vereinbaren.

 

3.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, geringfügigen Änderungen der vom Stadtrat beschlossenen Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes zuzustimmen, wenn diese für die Genehmigung durch die Rechtsaufsichtsbehörde erforderlich sind. Geringfügigen Änderungen kann auch dann zugestimmt werden, wenn diese durch die Rechtsaufsichtsbehörde empfohlen werden.

 

4.    Der Bürgermeister wird ermächtigt, einer Änderung der in den Anlagen zu § 3 der vom Stadtrat beschlossenen Fassung der Verbandssatzung des Zweckverbandes dargestellten Verbandsgebietes zuzustimmen, wenn die Änderung 5 % der Gesamtfläche nicht überschreitet.

 

5.     Nach Genehmigung der Verbandssatzung des Zweckverbandes wird den Stadträten die endgültige Fassung einschließlich der Anlagen zur Verfügung gestellt.