Betreff
Neubau von zwei Doppelhäusern (von-Stephan-Straße) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
034/2017
Art
Beschlussvorlage

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von zwei Doppelhäusern;

von-Stephan-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 301/47;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.