Betreff
Neubau von zwei Doppelhäusern (von-Stephan-Straße) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
034/2017
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische
Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau von zwei Doppelhäusern;
von-Stephan-Straße, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 301/47;
Gemarkung Mügeln;
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB)
sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.