Betreff
Neubau einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung (Hauptstraße 74) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
020/2017
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Neubau einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung

Hauptstraße 74, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 213/12, 291/4;

Gemarkung Heidenau

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, zu erteilen.