Betreff
Neubau einer Werkhalle einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung (Hauptstraße 74) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
020/2017
Art
Beschlussvorlage
Der
Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Neubau einer Werkhalle
einschließlich eines Kopfbaus mit Büronutzung
Hauptstraße 74, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 213/12, 291/4;
Gemarkung Heidenau
das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36
Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO, zu erteilen.