Betreff
Neubau von drei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus (Heinrich-Zille-Straße) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
001/2017
Art
Beschlussvorlage

1.   Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau von drei Doppelhäusern und einem Einfamilienhaus;

Heinrich-Zille-Straße, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 60/3 z.T., 60/4, 61/2, 61/3 z.T.;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.

 

2.  Der Stadtrat beschließt, im geschilderten Zusammenhang die Befreiungen gem. § 31 Abs. 2 Nr. 2 BauGB lt. der jeweiligen Buchstaben a. bis e. der Erläuterung dieser Beschlussvorlage zu erteilen.