Betreff
Umbau eines Wohn-/Gewerbeobjekts zu einem Wohn-/Loftgebäude (Franz-Schubert-Straße 10 - Hinterhaus) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
153/2016
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Umbau eines Wohn-/Gewerbeobjekts zu einem Wohn-/Loftgebäude;

Franz-Schubert-Straße 10 - Hinterhaus, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 439/2;

Gemarkung Heidenau;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.