Betreff
Umbau eines Wohn-/Gewerbeobjekts zu einem Wohn-/Loftgebäude (Franz-Schubert-Straße 10 - Hinterhaus) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
153/2016
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Umbau eines Wohn-/Gewerbeobjekts zu einem Wohn-/Loftgebäude;
Franz-Schubert-Straße 10 - Hinterhaus, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 439/2;
Gemarkung Heidenau;
das bauplanungsrechtliche Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69