Betreff
Umnutzung und Ausbau eines Gewerbegebäudes zu einer Altenwohn- und -pflegeeinrichtung (Güterbahnhofstraße 10), Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
115/2016
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)

 

Umnutzung und Ausbau eines Gewerbegebäudes zu einer Altenwohn- und -pflegeeinrichtung;

Güterbahnhofstraße 10, 01809 Heidenau;

Flurstücke Nr. 340, 340n;

Gemarkung Mügeln

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.