Betreff
Umnutzung und Ausbau eines Gewerbegebäudes zu einer Altenwohn- und -pflegeeinrichtung (Güterbahnhofstraße 10), Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
115/2016
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO)
Umnutzung und
Ausbau eines Gewerbegebäudes zu einer Altenwohn- und -pflegeeinrichtung;
Güterbahnhofstraße 10, 01809 Heidenau;
Flurstücke Nr. 340, 340n;
Gemarkung Mügeln
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69