Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (Ferdinandstr. 2 - Hinterhaus) Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
102/2016
Art
Beschlussvorlage
Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung;
Ferdinandstraße 2 - Hinterhaus, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 339b;
Gemarkung Mügeln;
das bauplanungsrechtliche Einvernehmen
der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69