Betreff
Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung (Ferdinandstr. 2 - Hinterhaus) Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
102/2016
Art
Beschlussvorlage

 

Der Bauausschuss beschließt, dem Bauantrag nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung;

Ferdinandstraße 2 - Hinterhaus, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 339b;

Gemarkung Mügeln;

 

das bauplanungsrechtliche Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO zu erteilen.