Betreff
Neubau eines Lebensmittel-/Getränke-Marktes mit Backshop (Siegfried-Rädel-Straße 3) – Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
105/2015
Art
Beschlussvorlage

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Baugenehmigung nach § 68 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zum

 

Neubau eines Lebensmittel-/Getränke-Marktes mit Backshop;

Siegfried-Rädel-Straße 3, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 291/3;

Gemarkung Mügeln;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) sowie § 69 Abs. 1 SächsBO unter folgenden Voraussetzungen zu erteilen:

 

1.    Der Backshop wird zur Vermeidung einer Verkaufsflächensummation und somit einer unzulässigen Großflächigkeit baulich-organisatorisch eindeutig vom Lebensmittelmarkt getrennt und selbständig nutzbar gestaltet.

 

2.    Das Gebäude wird aus stadtgestalterischen Gründen mit dessen Eingangslängsseite an der Straßenflucht orientiert.

 

3.    Das Grundstück wird aus Verkehrssicherheitsgründen ausschließlich über den Bereich der gegenwärtigen Zufahrt verkehrlich angebunden.

 

4.    Das Grundstück wird aus Gründen des Stadtklimas im Bereich der Stellplatzareale mit geeigneten Bäumen versehen.

 

5.    Die Zustimmung der Deutschen Bahn als Eigentümer eines in das Vorhaben einbezogenen Grundstücksteils wird beigebracht.