Betreff
Zulässigkeit eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m² (Gabelsbergerstraße 8)
– Stellungnahme der Gemeinde
– Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
104/2015
Art
Beschlussvorlage
Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur Zulässigkeit eines
Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m²;
Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;
Flurstück Nr. 228/5;
Gemarkung Heidenau;
das Einvernehmen der Gemeinde
nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69