Betreff
Zulässigkeit eines Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m² (Gabelsbergerstraße 8)
– Stellungnahme der Gemeinde
Vorlage
104/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Der Stadtrat beschließt, dem Antrag auf Bauvorbescheid nach § 75 Sächsische Bauordnung (SächsBO) zur Zulässigkeit eines

 

Lebensmitteldiscounters mit einer Verkaufsfläche von 1.300 m²;

Gabelsbergerstraße 8, 01809 Heidenau;

Flurstück Nr. 228/5;

Gemarkung Heidenau;

 

das Einvernehmen der Gemeinde nach § 36 Baugesetzbuch (BauGB) und § 69 Abs. 1 SächsBO nicht zu erteilen.