Betreff
Widmung Apfelallee
Vorlage
082/2015
Art
Beschlussvorlage

 

Das Flurstück 300/1 der Gemarkung Großsedlitz und eine Teilfläche des Flurstückes 300/2 der Gemarkung Großsedlitz werden gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.