Betreff
Widmung Kastanienallee
Vorlage
081/2015
Art
Beschlussvorlage

Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.