Betreff
Widmung Kastanienallee
Vorlage
081/2015
Art
Beschlussvorlage
Das Flurstück 350 der Gemarkung Großsedlitz wird
gemäß § 6 SächsStrG als öffentlicher Feld- und Waldweg mit beschränkter Nutzung
für den öffentlichen Rad- und Fußgängerverkehr sowie für den Land- und
forstwirtschaftlichen Verkehr gewidmet.
Der Bürgermeister wird beauftragt, die Widmung der
vorgenannten Straße gemäß § 6 SächsStrG zu verfügen.